19 106). Am 2. November 2019 beantragte der Beschuldigte 1 persönlich die Einstellung des Verfahrens (pag. 19 195). Weiter machte er diverse Ausführungen zu dem von ihm entwickelten Wirtschaftssystem. Sein Verteidiger erklärte am 13. November 2019, am Antrag des Beschuldigten 1 werde festgehalten (pag. 19 218). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Antrag auf Einstellung abgewiesen (pag. 19 364). Die gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 329 StPO) sind nicht erfüllt. Es sind keine Verfahrenshindernisse ersichtlich und auch die Prozessvoraussetzungen sind gegeben.