Rechtsanwalt B.________ erklärte gleichentags namens des Beschuldigten 1 die Anfechtung des vorinstanzlichen Urteils hinsichtlich des Schuldspruchs, der Sanktion sowie der Kostenfolgen (pag. 18 991 ff.). Schliesslich focht Fürsprecher D.________ das erstinstanzliche Urteil namens des Beschuldigten 2 hinsichtlich der Schuldsprüche, der Zivilklagen von J.________ (nachfolgend Zivilklägerin 2) und L.________ (nachfolgend Zivilklägerin 3) sowie der Kostenfolgen an (pag. 18 996 ff.). K.________ hat das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten.