Im Weiteren wurden die Verfahrenskosten verlegt und die amtliche Entschädigung der amtlichen Verteidiger bestimmt. Bezüglich der Zivilpunkte sowie der weiteren Verfügungen betreffend die Geschäftsunterlagen O.________ Genossenschaft (nachfolgend O.________) und die beschlagnahmten CHF 2‘908.05 kann auf das erstinstanzliche Urteil verwiesen werden (pag. 18 602 ff.).