18 589 ff.). E.________ (nachfolgend Beschuldigter 3) wurde von der Anschuldigung der qualifizierten Veruntreuung, angeblich mehrfach begangen zwischen März 2005 und Mitte Juli 2005 sowie im September 2005, freigesprochen. Hingegen wurde auch er der qualifizierten Veruntreuung, mehrfach begangen zwischen dem 16. Dezember 2005 und dem 13. Januar 2006, der Gehilfenschaft zur Veruntreuung, mehrfach (teils versucht) begangen zwischen dem 15. Juli 2005 und dem 14. Oktober 2005, schuldig erklärt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten (Probezeit 2 Jahre) verurteilt (pag. 18 595 ff.).