1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 6. Februar 2017 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) freigesprochen von den Anschuldigungen der qualifizierten Veruntreuung (evtl. Gehilfenschaft dazu), angeblich mehrfach begangen ca. im Mai 2005 und im September 2005 sowie zwischen September 2005 und Januar 2006. Hingegen wurde er schuldig erklärt der qualifizierten Veruntreuung, mehrfach (teils versucht) begangen zwischen dem 29. März 2005 und dem 14. Oktober 2005, und hierfür zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (24 Monate bedingt, Probezeit 5 Jahre) verurteilt (pag.