1. Soweit der A.________ freigesprochen wird, wird die Entschädigung seines amtlichen Verteidigers, Fürsprecher B.________, für das erstinstanzliche Verfahren auf CHF 805.00 (inkl. Auslagen und MwSt) bestimmt. 2. Soweit der A.________ verurteilt wird, wird die Entschädigung seines amtlichen Verteidigers, Fürsprecher B.________, für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: - amtliche Entschädigung: CHF 5‘638.60 (inkl. Auslagen und MwSt); - volles Honorar: total CHF 7‘002.50 (inkl. Auslagen und MwSt).