3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘868.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. Zu den auf sein Unterliegen entfallenden anteilsmässigen (1/5) oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘000.00, 1/5 ausmachend CHF 600.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 41 IV. Weiter wird verfügt: