von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, angeblich mehrfach begangen am 13. November 2014 in Lyssach auf der Autobahn A1 Ost, Fahrtrichtung Zürich sowie in Rüdtligen-Alchenflüh auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg, Fahrtrichtung Kirchberg, z.N. C.________ und D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen, darauf sowie auf die rechtskräftigen Freisprüche gemäss Ziff. I.1 hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 837.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) und der anteilsmässigen (4/5) oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘000.00, 4/5 ausmachend CHF 2‘400.00, an den Kanton Bern.