1. A.________ freigesprochen wurde 1.1. von der Anschuldigung der einfachen Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 13. November 2014 auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg, Fahrtrichtung Kirchberg, durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit; 1.2. von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 13. November 2014 zwischen Kirchberg und Wydenhof.