Die Vorinstanz hat die erstinstanzlichen Verfahrenskosten (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) auf CHF 6‘705.00 festgelegt (Kosten der Untersuchung CHF 3‘165.00, Gerichtsgebühren CHF 2‘500.00, Gebühr der Staatsanwaltschaft CHF 1‘000.00, Auslagen CHF 40.00). Hiervon hat sie für die Freisprüche von den Vorwürfen der Nötigung, der Gefährdung des Lebens (mehrfach), der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit sowie der Hinderung einer Amtshandlung ca. 1/8 ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt.