36 Der Beschuldigte wird zu einer (bedingten) Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend total CHF 29‘400.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 7‘000.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. V. Kosten und Entschädigung