35 waltschaft beantragt und im Einklang mit der Empfehlung in der VBRS-Richtlinien («unerlaubtes Überholen», S. 20) wird dafür eine Busse von CHF 300.00 ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt (vgl. Art. 106 Abs. 2 StGB).