Auch hier sind Geldstrafen auszusprechen. Anders als im Verhältnis der beiden groben Verkehrsregelverletzungen mit den ideal konkurrierenden Nötigungen lassen sich die für die Strafzumessung relevanten Gesichtspunkte beider groben Verkehrsregelverletzungen durch Nichtwahren des Abstandes (nach vorne bzw. hinten) von denjenigen der anderen Delikte durchaus auseinanderhalten und überschneiden sich kaum. Die Kammer legt deswegen der Asperation den Faktor 2/3 zugrunde, sodass die Geldstrafe um 50 (20 + 30) Tagessätze auf insgesamt 260 Tagessätze zu erhöhen ist. 15.4 Übertretungsbusse