33 heitsabstand zwischen den Fahrzeugen eingehalten, demgegenüber war Zeugin C.________ aber gezwungen, eine Vollbremsung bis zum Stillstand mit aktiviertem ABS vorzunehmen. Auch hier wirken sich die subjektiven Tatkomponenten leicht straferhöhend aus, da der Beschuldigte mit direktem Vorsatz, aus egoistischen Beweggründen und mit Schikaneabsicht handelte. Insgesamt ist das Verschulden aber gerade noch als leicht zu bezeichnen.