15.3 Asperation 15.3.1 Für die grobe Verkehrsregelverletzung in Phase 4 (brüskes Bremsen) Die objektive und subjektive Schwere des zweiten brüsken und starken Abbremsens des Beschuldigten bei einer Geschwindigkeit von ca. 80 km/h schätzt die Kammer weitgehend analog dem ersten ein (E. 15.2 oben). Hier war zwar bei Einleitung des Bremsmanövers die gefahrene Geschwindigkeit tiefer und der Sicher-