Innerhalb des grossen Strafrahmens wiegt das Verschulden gesamthaft aber gerade noch leicht. Unter diesen Umständen ist der Vorinstanz aber beizupflichten, wenn sie die grobe Verkehrsregelverletzung durch brüskes Bremsen vorliegend als deutlich schwerwiegender erachtet als der «Referenzfall» gemäss den VBRS-Richtlinien, die für «Brüskes Abstoppen ohne Not bei nachfolgendem Fahrzeug (Schikanestopp)» eine Strafe ab 12 Strafeinheiten und einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 500.00 vorsehen (VBRS-Richtlinien S. 21). Die Kammer erachtet eine Einsatzstrafe von 90 Strafeinheiten dem ermittelten Verschulden als angemessen.