sichtlich seitlich rammte (Urteil des Bundesgerichts 6B_281/2007 vom 30. Juli 2007) oder ein Fahrzeugführer, der nachts und auf nasser Fahrbahn mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,96 Promille auf der Autobahn mit 185 km/h unmittelbar vor ein Fahrzeug einlenkte und die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor, von der Strasse abhob, 46,5 Meter durch die Luft flog und sich mehrmals über-