Über das starke Abbremsen hinaus war auch kein Ausweichen oder ein anderes gefährliches Manöver notwendig. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Vorfall mittags bei guten Sichtverhältnissen und trockener Fahrbahn geschah und dass beide Fahrzeuge nicht mit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs waren. Das Bremsen führte so zwar zweifellos zu einer ernstlichen Gefährdung der Verkehrssicherheit, insbesondere in Form einer erhöhten Gefahr eines Auffahrunfalls. Ob ein solcher Auffahrunfall unter den konkreten Umständen aber geeignet gewesen wäre, zu Schwerverletzten und Todesopfern zu führen, ist fraglich. Auch bestand keine besonders naheliegende Möglichkeit eines Auffahrunfalles.