24 Kollision vollziehen musste. So muss der Abstand genügend gross gewesen sein, dass Zeugin C.________ ihr Fahrzeug ohne Kollision rechtzeitig auf ca. 30 km/h abbremsen konnte, ohne die Bremse derart stark betätigen zu müssen oder sich auch nur zu einer so starken Bremsung veranlasst gesehen zu haben, dass dadurch das ABS eingesetzt hätte. Über das starke Abbremsen hinaus war auch kein Ausweichen oder ein anderes gefährliches Manöver notwendig.