23 tionsvermögen der nachfolgenden Fahrzeuge, nicht aber vom Verhalten des Beschuldigten abhängig gewesen. Dies zumal vorliegend davon auszugehen sei, dass jemand der nicht wie Zeugin C.________ über eine entsprechende Ausbildung verfüge, eine Kollision nicht hätte abwenden können. Wenn jemand mit Schikaneabsicht und ohne jeden nachvollziehbaren Grund auf der Autobahn voll auf die Bremse trete, handle er skrupellos.