___ aber bereits wieder einen genügenden Abstand zum vor ihr fahrenden Beschuldigten inne. Der Schikanestopp hatte weder für die beiden unmittelbar beteiligten noch für andere Fahrzeuge weitere Folgen. III. Rechtliche Würdigung 11. Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes beim Wiedereinbiegen nach Überholen (Phase 2) 11.1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln des SVG oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt (Art. 90 Abs. 1 SVG). Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervor-