10.3.3 Damit bleibt es hinsichtlich Phase 4 beim vorinstanzlich festgestellten Beweisergebnis. Der Beschuldigte bremste ein zweites Mal ohne fahrzeugtechnischen oder verkehrsbedingten Grund sein mit ca. 80 km/h zirkulierendes Fahrzeug so stark ab, dass das nachfolgende Fahrzeug mit den beiden Polizisten gezwungen wurde, eine Vollbremsung (mit ABS) bis zum Stillstand einzuleiten. Im Unterschied zum Bremsmanöver in Phase 2 hatte Zeugin C.________ aber bereits wieder einen genügenden Abstand zum vor ihr fahrenden Beschuldigten inne.