Auch wenn ihre Angaben teilweise gewisse Aggravierungstendenzen erkennen lassen – so die Schilderung mit dem Hund, der in die Rückwand geknallt sei und das wiederholte Betonen des eigenen vorbildlichen Verhaltens –, geht aus dem Hinweis auf die Aktivierung des ABS und auch dem dadurch ausgelösten Warnblinklicht hervor, dass heftig gebremst worden sein musste. Dies unterstreichen auch die glaubhaften und bildlichen Schilderungen von Zeuge D.________, wonach er in die Gurte fiel. Dass für ihn als Beifahrer der erste Schikanestopp, weil völlig unerwartet, gravierender war, ist nachvollziehbar.