__ seien dem Beschuldigten (auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg) gefolgt und hätten versucht, ihn mittels Hand- und Lichtzeichen sowie Hupen und Vorhalten des Polizeiausweises zum Anhalten zu bewegen. In der Folge habe der Beschuldigte bei einer Geschwindigkeit von ca. 100 km/h eine weitere brüske Bremsung gemacht, wodurch Polizistin C.________ trotz Einhaltung eines genügenden Abstandes gezwungen gewesen sei, eine Vollbremsung bis zum Stillstand einzuleiten, um eine Kollision zu verhindern. Das Bremsmanöver des Beschuldigten sei weder aus verkehrstechnischen noch aus fahrzeugtechnischen Gründen indiziert gewesen (Schikanestopp).