Auch weitere, beim zweiten Bremsmanöver erwähnte Details – Zeugin C.________ berichtete dort etwa, der im Fahrzeug befindliche Hund sei mit voller Wucht in die Rückwand der Hundebox geprallt (pag. 22, Z. 182–184) und Zeuge D.________ erwähnte, er sei in die Gurte gefallen (pag. 9, Z. 81–82; pag. 12, Z. 205–206) –, fanden offenbar beim ersten Bremsmanöver nicht oder zumindest nicht mit gleicher Intensität statt. Hierzu passt auch, dass die Fahrerin den zweiten Schikanestopp «ganz klar» für das gefährlichere Manöver hält (pag. 23, Z. 218–219).