Der Abstand muss aber bereits deutlich über 10 Meter betragen haben, denn ein Bremsmanöver mit den von der Kammer für den Zeitpunkt des Streifenwechsels bzw. Wiedereinbiegens für erwiesen erachteten Kennzahlen hätte unweigerlich eine Kollision zur Folge gehabt: Bei einem Abstand von maximal 10 Metern und einer gefahrenen Geschwindigkeit von ca. 115 km/h verbleibt dem nachfolgenden Fahrzeug nämlich höchstens 0,313 Sekunden, um zu reagieren.