15 technischen Fähigkeiten – ist kaum zu erwarten, dass ihr ein Beinahe-Auffahrunfall oder auch nur schon eine knappe Situation hinter ihr entgangen wäre. Es bestehen damit keine Hinweise auf konkrete Beeinträchtigung oder Gefährdungen für weitere Fahrzeuge. Zu klären bleibt damit der konkrete Abstand zum Fahrzeug des Beschuldigten im Moment, als dieser dann das Bremsmanöver einleitete. Wie ausgeführt, geht die Kammer gestützt auf die Aussagen von Zeugin C.__