_, sie habe schwerere Folgen nur durch sofortiges und korrektes Reagieren (unter Hinweis auf die absolvierten fahrtechnischen Weiterbildungen bei der Kantonspolizei Bern) abwenden können und sie habe beim Schikanestopp wegen des vorherigen knappen Einbiegens des Beschuldigten nicht über einen genügend grossen Sicherheitsabstand verfügt, erwähnten die Polizisten keine besonderen weiteren Vorkommnisse – wie etwa Schleudern oder andere Fahrzeuge, die betroffen gewesen wären – als Folge des massiven Runterbremsens. Insbesondere blieb von beiden unbemerkt, ob das Bremsmanöver Auswirkungen auf ein hinter