9.3.3 Beide Zeugen sprachen übereinstimmend, konstant und glaubhaft von einem plötzlichen und abrupten Bremsmanöver des Beschuldigten ohne verkehrsbedingten oder fahrzeugtechnischen Grund, welches Zeugin C.________ zu einem starken Abbremsen zwang, wobei die Fahrzeuge aber nicht zum Stillstand kamen. Das Bremsmanöver des Beschuldigten erfolgte wohl als Reaktion auf das Antippen der Bremse durch Polizistin C.________, als ihr dieser zuvor zu nahe aufgefahren war. Die Geschwindigkeit nach dem Bremsmanöver gab Zeugin C.________ stets mit 20 bis 30 km/h an. Zeuge D._______