Ähnlich sprach auch Polizist D.________ zuerst davon, der Beschuldigte sei «dicht vor uns» eingeschwenkt und es sei «relativ knapp und zu dicht für ein vernünftiges Überholmanöver» gewesen. Erst auf konkrete Frage nannte er die Zahl von einer bis maximal anderthalb Fahrzeuglängen. In der Hauptverhandlung