leitung seines brüsken Bremsmanövers gegen hinten immer noch den gleichen (knappen) Abstand einhielt. Das ist indessen nicht erstellt, sondern aufgrund der Aussage von Polizistin C.________ sogar äusserst unwahrscheinlich. Sie sprach nämlich klar davon, der Beschuldigte habe sein brüskes Bremsmanöver erst ein paar Sekunden nach dem Fahrstreifenwechsel – eine Zeit könne sie nicht mehr sagen – ausgeführt. Fahrstreifenwechsel bzw. Wiedereinbiegen und das zeitlich spätere Bremsmanöver sind also auch aus ihrer Sicht auseinanderzuhalten.