_ im Anzeigerapport ab, wonach der Beschuldigte mit einer Geschwindigkeit von ca. 115 km/h unterwegs war. Der Annahme einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h steht ohnehin entgegen, dass eine Geschwindigkeit in dieser Höhe in der Anklagschrift keine Stütze findet. Die Argumentation der Vorinstanz, die Angaben von Zeuge D.___