13 Zahlen: Der Abstand habe eine, maximal anderthalb Fahrzeuglängen betragen (pag. 12, Z. 172–175). In der Hauptverhandlung war dann die Rede von einem geringen Abstand und wenigen Metern (pag. 110, Z. 43–44). 9.3.2 Bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeit vor dem Bremsmanöver legte sich die Zeugin C.________ im Anzeigerapport auf ca. 115 km/h fest.