Nochmals angesprochen auf den Abstand beim Wiedereinbiegen des Beschuldigten sagte Polizist D.________, die Distanz zwischen den Fahrzeugen beim Wiedereinbiegen sei schwer zu sagen, es sei aber relativ knapp und zu dicht für ein vernünftiges Überholmanöver gewesen. Erst auf nochmalige Nachfrage nannte er