11, Z. 164–170). Als der Beschuldigte die Autobahn bei der Ausfahrt Kirchberg verlassen habe, hätten sie sich gegenseitig angeschaut und über dessen Fahrweise «gfutteret», zuerst aber nicht polizeilich intervenieren wollen. Dazu entschlossen hätten sie sich erst nach dem Rechtsüberholen des Beschuldigten, weil sie sich dann gesagt hätten, der Fahrer lege allgemein eine sehr gefährliche Fahrweise an den Tag, was nicht gehe (pag. 9, Z. 62–70). Auf Vorhalt der Angaben im Anzeigerapport, wonach der Beschuldigte auf eine Geschwindigkeit von 20 bis 30 km/h runtergebremst habe, sagte er, dass Polizistin C.________, soweit er sich erinnern könne, noch gefahren sei.