Sie seien im Tempo-100-Bereich gewesen (pag. 21, Z. 138–139), was sie dann in der Hauptverhandlung insofern korrigierte, als sie nun sagte, nach dem Überholmanöver habe sie wieder mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h fahren können (pag. 105, Z. 41–42). Gefragt danach, warum nicht schon nach diesem ersten gefährlichen Manöver der Entschluss für eine Kontrolle gefasst worden sei, gab sie an, sie seien zwar im Dienst und voll ausgerüstet gewesen, es sei aber nie einfach, in einem zivilen Fahrzeug jemanden anzuhalten. Sie habe sich gesagt, das sei kein gutes Fahrmanöver gewesen, (erst) als aber dann das Rechtsüberholen gekommen sei, habe sie wissen wollen, wer da fahre (pag.