24, Z. 271–275). Auf die Frage, wie sie darauf komme, dass sie auf 20 bis 30 km/h habe abbremsen müssen, sagte sie, das sei die Geschwindigkeit gemäss Navi, die sie gehabt habe, als sie gewusst habe, dass es zu keinem Unfall komme. Sie gehe gefühlsmässig davon aus, der Beschuldigte habe auch dieses Tempo gehabt. Es sei in dem Sinne keine Vollbremsung bis zum Stillstand gewesen, sondern ein massives Abbremsen (pag. 21, Z. 141–149). Wie schnell sie nach dem Fahrstreifenwechsel gefahren war, wusste sie nicht mehr. Sie seien im Tempo-100-Bereich gewesen (pag.