Für die konkrete Beurteilung des in der Phase 2 Geschehenen erweisen sich die Aussagen und Angaben der beiden Zeugen als aufschlussreich: In den ersten Angaben von Polizistin C.________ zum Vorfall im Anzeigerapport hielt sie zum Überholmanöver mit anschliessendem Schikanestopp fest, der Beschuldigte habe sich «wiederum mit einem sehr geringen Abstand» direkt vor ihren PW gesetzt und habe dann mit einer Geschwindigkeit von ca. 115 km/h eine abrupte Bremsung auf eine Geschwindigkeit von ca. 20 bis 30 km/h gemacht. Dadurch sei sie genötigt gewesen, ebenfalls eine massive Bremsung einzuleiten, um eine Kollision zu verhindern.