9. Zu Phase 2: Abstand nach hinten und erstes Bremsmanöver (Ziff. I.1.2 der Anklageschrift) 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziffer I.1.2 der Anklagschrift vom 4. Februar 2016 zusammengefasst vorgeworfen, er habe den PW von Polizistin C.________ überholt und sei mit einem Abstand von maximal anderthalb Fahrzeuglängen (d.h. einer Abstandszeit von maximal 0,2 Sekunden) vor ihnen eingebogen und habe bei einer Geschwindigkeit von ca. 115 km/h brüsk auf ca. 20 bis 30 km/h abgebremst, sodass Polizistin C.________ gezwungen gewesen sei, ebenfalls massiv zu bremsen, um eine Kollision zu verhindern.