12 Abs. 1 der Verkehrsregelverordnung [VRV; SR 741.11]), welchen der Beschuldigte akzeptierte. - Phase 3 (pag. 74 f., Ziff. I.1.3 der Anklageschrift; pag. 127, Ziff. II.2.4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 154, S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte verliess die Autobahn Richtung Ausfahrt Kirchberg und fuhr auf dem Fahrstreifen Richtung Umfahrungsstrasse Kirchberg T1 auf einen langsamer fahrenden blauen Kleinwagen auf. Um diesen zu überholen wechselte er unvermittelt auf den rechten Fahrstreifen Richtung AZUE, dann wieder auf den linken Fahrstreifen Richtung Umfahrungsstrasse.