1. Zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu CHF 140.00, ausmachend total CHF 28‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 5‘600.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 40 Tage festzusetzen. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 450.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 5 Tage festzusetzen. 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten vor erster Instanz. IV.