Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete seinerseits für den Beschuldigten die folgenden Anträge (pag. 230 und pag. 235 f., Hervorhebungen im Original): I. 7 Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 28. Juni 2016 bezüglich der Ziffern I.3, I.4, II.1, II.2.1 und II.2.4 des Dispositivs in Rechtskraft erwachsen ist. II. A.________, sei freizusprechen: