2.2. Nichtwahren eines ausreichenden Abstandes nach hinten (einfache Verkehrsregelverletzung) auf der Autobahn A1 Ost, Fahrtrichtung Zürich; 2.3. brüskes Bremsen, mehrfach (grobe Verkehrsregelverletzung) auf der Autobahn A1 Ost, Fahrtrichtung Zürich sowie auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg, Fahrtrichtung Kirchberg; 2.4. Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen, (einfache Verkehrsregelverletzung) auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg, Fahrtrichtung Kirchberg; und in Anwendung der