4. von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 13.11.2014 zwischen Kirchberg und Wydenhof; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 707.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 935.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘642.00, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 395.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 312.00 Total CHF 707.00