2. von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, angeblich mehrfach begangen am 13.11.2014 auf der Autobahn A1 Ost, Fahrtrichtung Zürich sowie auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg, Fahrtrichtung Kirchberg z.N. C.________ und D.________; 3. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, angeblich begangen am 13.11.2014 durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit (einfache Verkehrsregelverletzung) auf der Umfahrungsstrasse Kirchberg, Fahrtrichtung Kirchberg;