2. Die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 250.00 in erster und CHF 300.00 in oberer Instanz, insgesamt ausmachend CHF 550.00, werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt Dr. B.________, wurde für das erstinstanzliche und wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: 29 Erste Instanz