1. Zu einer Freiheitsstrafe von 58 Monaten. Die Untersuchungshaft von 3 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 25‘298.00 (CHF 15‘000.00 Gebühren und CHF 10‘298.00 Auslagen). 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5‘000.00. III. 1. Die mit Urteil des Kreisgerichts II Biel-Nidau vom 9. Februar 2010 im Umfang von 12 Monaten bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe wird widerrufen und ist zu vollziehen.