bedingte Vollzug zu widerrufen und diese Strafe ist zu vollziehen (Art. 46 Abs. 1 StGB). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das sich in den amtlichen Akten PEN 09 2017 befindliche KOST Meldeformular des Kreisgerichts II Biel- Nidau vom 25. Mai 2010 einen Fehler aufweist. Das Datum des Entscheides ist nicht der 11. Februar 2010, sondern der 9. Februar 2010. Insofern ist das Strafregister mittels Verfügung auf diesen Fehler aufmerksam zu machen und anzuweisen, das richtige Urteilsdatum einzutragen. VI. Kosten und Entschädigung