25 Ebenso wenig scheinen der Vollzug des unbedingten Teils der Strafe aus dem Jahr 2010, aber auch der teilweise Vollzug der 36 Monate aufgrund des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. Juni 2011 beim Beschuldigten nachhaltige Spuren hinterlassen zu haben, ansonsten er nach der bedingten Entlassung am 27. August 2012 und nachdem der sich am 9. August 2013 erneut vor dem Bezirksgericht Brugg zu verantworten hatte, nicht erneut massiv straffällig geworden wäre.