775), nichts. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bei seiner Verurteilung im Jahr 2010 auch gearbeitet hat (pag. 393) und anlässlich der Hauptverhandlung ebenso beteuerte, nun ein neues Leben beginnen zu wollen (pag. 584 Vorakten S 09 2017/2018; KG 2009 52).